HAUSORDNUNG

In den folgenden Vorschriften finden Sie die wichtigsten Hausregeln, die innerhalb von Landgut Altenbroek gelten. Wir bitten Sie, diese Regeln zu respektieren und zu akzeptieren, sobald Sie unser Gelände und unsere Gebäude betreten.

 

  1. Allen Anweisungen des Personals von dem Landgut Altenbroek in Bezug auf diese Hausordnung ist jederzeit nachzukommen.
     
  2. Im Falle eines Brandes bewahren Sie bitte Ruhe. Melden Sie den Brand an der Rezeption und/oder lösen Sie den nächstgelegenen Feueralarm aus.
     
  3. Bei einem allgemeinen Feueralarm ist das Gebäude sofort zu verlassen.
     
  4. Beim Check-in muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden. Der Check-in ist ab 18 Jahren möglich.
     
  5. An verschiedenen Stellen im Gebäude sind Kameras installiert. Jeder, der sich in unserem Hotel aufhält, erklärt sich mit der Anfertigung von Aufnahmen einverstanden.
     
  6. Gefundene Objekte müssen an der Rezeption abgegeben werden.
     
  7. Das Hotel haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl Ihrer Sachen.
     
  8. Die Direktion, der Eigentümer dieses Ortes und/oder die Mitarbeiter des Hotels können nicht für Verletzungen und/oder materielle oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die Besucher des Ortes erleiden könnten.
     
  9. Haustiere sind auf Landgoed Altenbroek nicht erlaubt.
     
  10. Es ist nicht erlaubt, Eigentum von Landgoed Altenbroek außerhalb der Gebäude mitzunehmen. Bei mutwilliger Beschädigung von Sachen macht Landgoed Altenbroek die betreffenden Personen für die Kosten der Reparatur und/oder Wiederbeschaffung dieser Sachen haftbar.
     
  11. Wir servieren keine alkoholischen Getränke an Personen unter 18 Jahren. Im Zweifelsfall kann unser Personal einen gültigen Ausweis verlangen.
     
  12. Innerhalb der Gebäude von Landgut Altenbroek ist es nicht gestattet, Betäubungsmittel zu konsumieren, zu verkaufen oder mitzuführen. Dies gilt auch für die Zimmer/Suiten.
     
  13. Wir bitten Sie, den natürlichen Frieden und die Ruhe unseres Ortes zu respektieren. Es ist daher nicht erlaubt, durch laute Musik, ungebührliches Verhalten oder andere Arten von Lärm zu stören.
     
  14. Landgoed Altenbroek ist ein Nichtrauchergut. Daher ist das Rauchen in unseren Gebäuden nicht gestattet. Dieses Rauchverbot gilt auch für die Zimmer/Suiten. Stellt die Direktion fest, dass gegen das Rauchverbot verstoßen wurde, beträgt das Bußgeld/die Entschädigung 250 € pro Verstoß.